Ihr Kaminkehrermeister
Joachim Meixner
Mit der novellierten Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI) im Jahre 2018 wurden einige Bereiche dieses Regelwerkes modifiziert. Diese Neufassung betrifft mit ihrem Kapitel V auch die Endkunden bzw. den Anschlussnehmer einer Erdgasanlage. Dort wurde explizit festgelegt, welche Teile einer Gasanlage innerhalb eines Gebäudes regelmäßig von ihm überprüft werden müssen. Eine Dokumentation dieser Überprüfung ist ebenfalls erforderlich.
Nachfolgend hierzu mein Angebot zur Übernahme dieser Gas-Hausschau.